benefits
E / 1
Zeitersparnis
Sie sparen wertvolle Zeit, da wir den gesamten Erstellungsprozess übernehmen.
E / 2
Steuerrechtliche Konformität
Wir übernehmen den Ausweis der Lohnkosten gemäß § 35a EStG.
E / 3
Vertrauen
Eine unabhängige Abrechnungserstellung erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber den Mietern.
E / 4
Individualität
Individuelle Abrechnungen für Ihre Bedürfnisse.
E / 5
Rechtssicherheit
Abrechnung gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, um Streitigkeiten zu vermeiden.
E / 6
Effiziente Bearbeitung
Dank modernster Software und bewährter Prozesse garantieren wir eine schnelle und fehlerfreie Abrechnung.
prozess
1. SCHRITT
Beauftragung
Sie erteilen uns den Auftrag zu unserer Dienstleistung, durch einen erfolgreichen Zahlungsabschluss oder durch die Bestätigung eines Angebots, das Sie auf Anfrage erhalten.
2. SCHRITT
Upload
Nach der Beauftragung erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen darüber, welche Unterlagen und Daten wir von Ihnen zur Erstellung der Abrechnung benötigen. Diese können Sie uns entweder über einen Link, der sich ebenfalls in der E-Mail befindet, oder direkt per E-Mail übermitteln.
3. SCHRITT
Erstellung
Nach dem Eingang der benötigten Unterlagen, wird Ihre Abrechnung schnellstmöglich erstellt.
4. SCHRITT
Versand
Nach der Fertigstellung erhalten Sie Ihre Abrechnung als PDF-Dokument per E-Mail oder auch per Post.
preise
Heizkostenabrechnung für Selbstableser ab 4 Einheiten
59,50€ pro Einheit
inkl. MwSt.
Heizkostenabrechnung für Selbstableser bis 3 Einheiten
178,50€
inkl. MwSt.
Zählerinstallation durch ABRECHNUNGSHELD
Auf Anfrage
Bei Interesse an einer Zählerinstallation nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Nach dem Eingang Ihrer Anfrage übersenden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Heizkostenabrechnung & Betriebskostenabrechnung für Mietshäuser ab 4 Einheiten für Selbstableser
ab 307€
inkl. MwSt.
Heizkostenabrechnung & Betriebskostenabrechnung für Mietshäuser bis 3 Einheiten für Selbstableser
ab 247,50€
inkl. MwSt.
kundenstimmen
Doreen O. erzählte, dass sie früher ihre Betriebskostenabrechnungen immer selbst erstellt hat. Doch das war zeitaufwendig und kompliziert. Sie musste sich mit verschiedenen Zahlen und rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen, was ihr viel Zeit und Nerven gekostet hat.
Doreen O. konnte ihr Problem lösen, indem sie unseren Abrechnungsservice in Anspruch nahm. So musste sie sich nicht mehr mit komplizierten Zahlen und rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen. Wir haben die Betriebskostenabrechnung für sie schnell, einfach und rechtssicher erstellt, wodurch sie viel Zeit und Nerven sparen konnte.
Horst F. erzählte, dass ihn die jährliche Betriebskostenabrechnung regelmäßig vor große Herausforderungen stellte. Ständig neue Gesetzesänderungen verunsicherten ihn, und seine fehlenden EDV-Kenntnisse machten die Sache nicht leichter.
Die Lösung fand er schließlich bei Abrechnungsheld: Eine unkomplizierte, verständliche Abwicklung – er sendet nur seine Unterlagen ein, und kurze Zeit später erhält er eine fertige, rechtssichere Betriebskostenabrechnung. Kein Stress, keine Unsicherheit mehr.
kontakt
faq
Die Unterlagen und Daten, die wir für die Erstellung Ihrer Abrechnung benötigen, können Sie bereits im Vorfeld auf unserer Website in Form von Checklisten einsehen. So erhalten Sie einen ersten Überblick darüber, was wir zur Bearbeitung benötigen. Sobald Sie uns beauftragt haben, senden wir Ihnen zusätzlich eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen, darin finden Sie noch einmal genau aufgelistet, welche Unterlagen und Angaben wir konkret von Ihnen brauchen.
Nach Fertigstellung erhalten Sie Ihre Abrechnung bequem per E-Mail im PDF-Format. Auf Wunsch senden wir Ihnen oder Ihrem Mieter die Abrechnung auch gerne per Post zu, dieser Service ist mit einem Aufpreis verbunden.
Ihre Daten werden durch modernste Sicherheitsmaßnahmen geschützt und vertraulich behandelt. Wir setzen auf verschlüsselte Übertragungen und speichern Informationen in gesicherten Systemen, um höchste Datenschutzstandards zu gewährleisten.
Sollten Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden sein und einen Abrechnungsfehler feststellen, wird dieser umgehend korrigiert.
Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Beispiel: Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2024, muss die Abrechnung spätestens bis zum 31.12.2025 beim Mieter eingehen.Wird diese Frist versäumt, dürfen Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Vermieter ist an der fristgerechten Abrechnung ohne eigenes Verschulden gehindert.
Wir übernehmen die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung Ihrer Mieter.
Wir erstellen Abrechnungen für verschiedene Objektarten. Dazu gehören Mietshäuser, Sondereigentumswohnungen (Wohnungen/Häuser innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft) und Einliegerwohnungen.
Ja, die Umlage der Heiz- und Wasserkosten ist in jedem Fall Bestandteil unserer Abrechnung und wird automatisch mit berücksichtigt. Falls Sie darüber hinaus wünschen, dass wir für Sie eine separate Heizkostenabrechnung erstellen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, wir informieren Sie dann über das weitere Vorgehen.
Gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen bestimmte Betriebskosten auf die Mieterinnen umgelegt werden. Zu den umlagefähigen Kosten gehören unter anderem die Heizkosten und die Kosten für die Warmwasseraufbereitung, die Wasserversorgung, die Müllabfuhr sowie die Straßenreinigung. Auch die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung und die Kosten für den Hausmeisterdienst sind umlagefähig. Ebenso können die Kosten für den Aufzug, die Beleuchtung der gemeinschaftlichen Räume und die Pflege und Reinigung des Treppenhauses auf die Mieterinnen umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurde.
Ja, Sie müssen uns bei entsprechendem Bedarf jedes Jahr neu beauftragen, damit wir die Abrechnungen für Sie erstellen können.