leistungen
S / 1
Mietshäuser
S / 2
Wohnungen innerhalb einer WEG
S / 3
Einliegerwohnungen
S / 4
Einfamilien- und Reihenhäuser
prozess
1. SCHRITT
Formular ausfüllen & bezahlen
Füllen Sie unser kurzes Formular aus und geben Sie Ihre Objektdaten an. Sie werden automatisch zu Ihrer persönlichen Zahlungsseite weitergeleitet – sicher, schnell und unkompliziert.
2. SCHRITT
Unterlagen hochladen
Nach der Bezahlung erhalten Sie eine E-Mail mit einer persönlichen Checkliste – darin sehen Sie genau, welche Unterlagen wir benötigen. Senden Sie uns diese einfach per E-Mail zu.
3. SCHRITT
Abrechnung erhalten
Innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie Ihre fertige, rechtssichere Abrechnung bequem als PDF per E-Mail.
benefits
E / 1
Zeitersparnis
Schluss mit stundenlangem Rechnen und Recherchieren. Wir übernehmen den gesamten Prozess – Sie müssen nur Ihre Unterlagen einschicken.
E / 2
Steuerlicher Vorteil
Wir weisen Lohnkosten gemäß § 35a EStG aus – das spart Ihren Mietern bares Geld und schafft Vertrauen.
E / 3
Vertrauen
Eine unabhängige Abrechnungserstellung erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber den Mietern.
E / 4
Schnelligkeit
5 Werktage Bearbeitungszeit. Damit Sie auch bei knappen Fristen auf der sicheren Seite sind.
E / 5
Rechtssicherheit
Unsere Abrechnungen entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Kein Stress mit § 556 BGB oder der Betriebskostenverordnung.
E / 6
Persönlicher Service
Bei Fragen sind wir per E-Mail erreichbar. Sollte ein Fehler passieren, korrigieren wir ihn selbstverständlich kostenlos.
kundenstimmen
Doreen O. erzählte, dass sie früher ihre Betriebskostenabrechnungen immer selbst erstellt hat. Doch das war zeitaufwendig und kompliziert. Sie musste sich mit verschiedenen Zahlen und rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen, was ihr viel Zeit und Nerven gekostet hat.
Doreen O. konnte ihr Problem lösen, indem sie unseren Abrechnungsservice in Anspruch nahm. So musste sie sich nicht mehr mit komplizierten Zahlen und rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen. Wir haben die Betriebskostenabrechnung für sie schnell, einfach und rechtssicher erstellt, wodurch sie viel Zeit und Nerven sparen konnte.
Horst F. erzählte, dass ihn die jährliche Betriebskostenabrechnung regelmäßig vor große Herausforderungen stellte. Ständig neue Gesetzesänderungen verunsicherten ihn, und seine fehlenden EDV-Kenntnisse machten die Sache nicht leichter.
Die Lösung fand er schließlich bei Abrechnungsheld: Eine unkomplizierte, verständliche Abwicklung – er sendet nur seine Unterlagen ein, und kurze Zeit später erhält er eine fertige, rechtssichere Betriebskostenabrechnung. Kein Stress, keine Unsicherheit mehr.
kontakt
faq
Wir benötigen in der Regel Ihre Kostennachweise des Abrechnungsjahres, die Mietverträge sowie Angaben zu den Wohnflächen. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine genaue Checkliste per E-Mail – damit wissen Sie auf einen Blick, was Sie einschicken müssen.
Nach Eingang aller Unterlagen erstellen wir Ihre Abrechnung innerhalb von 5 Werktagen. In besonders dringenden Fällen sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Daten werden durch modernste Sicherheitsmaßnahmen geschützt und vertraulich behandelt. Wir setzen auf verschlüsselte Übertragungen und speichern Informationen in gesicherten Systemen, um höchste Datenschutzstandards zu gewährleisten.
Sollten Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden sein und einen Abrechnungsfehler feststellen, wird dieser umgehend korrigiert.
Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Beispiel: Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2024, muss die Abrechnung spätestens bis zum 31.12.2025 beim Mieter eingehen.Wird diese Frist versäumt, dürfen Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Vermieter ist an der fristgerechten Abrechnung ohne eigenes Verschulden gehindert.
Wir übernehmen die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung Ihrer Mieter.
Wir erstellen Abrechnungen für verschiedene Objektarten. Dazu gehören Mietshäuser, Sondereigentumswohnungen (Wohnungen/Häuser innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft) und Einliegerwohnungen.
Ja, die Umlage der Heiz- und Wasserkosten ist in jedem Fall Bestandteil unserer Abrechnung und wird automatisch mit berücksichtigt.
Gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen bestimmte Betriebskosten auf die Mieterinnen umgelegt werden. Zu den umlagefähigen Kosten gehören unter anderem die Heizkosten und die Kosten für die Warmwasseraufbereitung, die Wasserversorgung, die Müllabfuhr sowie die Straßenreinigung. Auch die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung und die Kosten für den Hausmeisterdienst sind umlagefähig. Ebenso können die Kosten für den Aufzug, die Beleuchtung der gemeinschaftlichen Räume und die Pflege und Reinigung des Treppenhauses auf die Mieterinnen umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurde.
Ja, Sie müssen uns bei entsprechendem Bedarf jedes Jahr neu beauftragen, damit wir die Abrechnungen für Sie erstellen können.
Ja – die Heizkostenabrechnung ist ein fester Bestandteil unseres Angebots. Sie können bei der Beauftragung wählen, ob Sie nur die Betriebskostenabrechnung, nur die Heizkostenabrechnung oder beides benötigen.