Nebenkosten-abrechnungen für Vermieter in 5 Tagen für 69€

...egal ob Nebenkostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung, wir rechnen schnell und fehlerfrei ab, ohne komplizierte Software oder zusätzlichen Aufwand.

Unsere Leistungen

Über uns

Wer wir sind: Unsere Geschichte und Mission

ABRECHNUNGSHELD wurde mit einer klaren Überzeugung gegründet: Die Abrechnung von Betriebs- und Heizkosten für Eigentümer muss besser, transparenter und zuverlässiger sein.

Einer unserer Gründer bringt langjährige Erfahrung aus der Immobilien- und Hausverwaltungsbranche mit. In seiner täglichen Arbeit stand er im engen Austausch mit Messdienstleistern und war verantwortlich für die Erstellung von Abrechnungen. Dabei fiel ihm immer wieder auf, wie groß die Qualitätsmängel in der Praxis sind und wie oft Eigentümer mit unklaren oder fehlerhaften Abrechnungen allein gelassen werden.

Doch er kennt das Problem nicht nur aus beruflicher Sicht. Als Eigentümer mehrerer Wohnimmobilien hat er selbst erlebt, wie frustrierend es ist, wenn Abrechnungen unverständlich, unvollständig oder zu spät kommen. Genau diese Erfahrungen – aus der Verwaltung und aus der Perspektive des Eigentümers – haben zur Gründung von ABRECHNUNGSHELD geführt. Unsere Mission ist es, Abrechnungen zu liefern, die höchsten Ansprüchen genügen: rechtssicher, klar strukturiert, verständlich aufbereitet und pünktlich erstellt. Möglich wird das durch digitale Prozesse, moderne Softwarelösungen und ein hohes Maß an Fachkompetenz.

ABRECHNUNGSHELD steht für Qualität, Effizienz und Vertrauen – für Eigentümer, die bei ihren Abrechnungen keine Kompromisse machen wollen.

partner

Unsere Partnerprogramme bieten die Chance, gemeinsam mit unserem Expertenteam effiziente Lösungen zu schaffen – für klare Ergebnisse und nachhaltigen Erfolg im Bereich der Abrechnungserstellung.

leistungen

Unsere Dienstleistungen für Sie

S / 1

Erstellung der Betriebskosten-abrechnung für Mietshäuser

Erstellung der Betriebskosten-abrechnung
für Mietshäuser

Erstellung der Betriebskostenabrechnung
für Mietshäuser

Diese Dienstleistung richtet sich an Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die rechtssichere und transparente Abrechnungen zuverlässig erstellen lassen möchten. So sparen Sie Zeit, minimieren Fehler und stärken das Vertrauen Ihrer Mieter. Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne die Erstellung der Heizkostenabrechnung für Sie.

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S / 2

Betriebskosten-abrechnung für Wohnungen innerhalb einer WEG

Betriebskosten-abrechnung für Wohnungen innerhalb einer WEG

Betriebskostenabrechnung für Wohnungen innerhalb einer WEG

Diese Dienstleistung richtet sich an Eigentümer von Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft bei der Erstellung rechtssicherer Betriebskosten-abrechnungen. Wir sorgen für Transparenz, minimieren Fehler und sparen Ihnen wertvolle Zeit. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Heizkostenabrechnung.

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S / 3

Nebenkosten-abrechnung für Einlieger-wohnungen

Nebenkosten-abrechnung für Einliegerwohnungen

Nebenkostenabrechnung für Einliegerwohnungen

Diese Dienstleistung richtet sich an Eigentümer von Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft bei der Erstellung rechtssicherer Betriebskosten-abrechnungen. Wir sorgen für Transparenz, minimieren Fehler und sparen Ihnen wertvolle Zeit. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Heizkostenabrechnung.

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S / 4

Heizkosten-abrechnung für Eigentümer

Heizkosten-abrechnung für
Eigentümer

Heizkostenabrechnung für
Eigentümer

Wir bieten Ihnen eine rechtskonforme Abrechnung nach HKVO, übernehmen die CO2-Kostenaufteilung und erstellen eine transparente Verbrauchsabrechnung. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über unser Kontaktformular.

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kundenstimmen

Stimmen unserer Kundschaft: Erfahrungen aus der Zusammenarbeit

Problem

Doreen O. erzählte, dass sie früher ihre Betriebskostenabrechnungen immer selbst erstellt hat. Doch das war zeitaufwendig und kompliziert. Sie musste sich mit verschiedenen Zahlen und rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen, was ihr viel Zeit und Nerven gekostet hat.

Lösung

Doreen O. konnte ihr Problem lösen, indem sie unseren Abrechnungsservice in Anspruch nahm. So musste sie sich nicht mehr mit komplizierten Zahlen und rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen. Wir haben die Betriebskostenabrechnung für sie schnell, einfach und rechtssicher erstellt, wodurch sie viel Zeit und Nerven sparen konnte.

Problem

Horst F. erzählte, dass ihn die jährliche Betriebskostenabrechnung regelmäßig vor große Herausforderungen stellte. Ständig neue Gesetzesänderungen verunsicherten ihn, und seine fehlenden EDV-Kenntnisse machten die Sache nicht leichter.

Lösung

Die Lösung fand er schließlich bei Abrechnungsheld: Eine unkomplizierte, verständliche Abwicklung – er sendet nur seine Unterlagen ein, und kurze Zeit später erhält er eine fertige, rechtssichere Betriebskostenabrechnung. Kein Stress, keine Unsicherheit mehr.

prozess

Schritt für Schritt zur fertigen Abrechnung

1. SCHRITT

Beauftragung

Sie erteilen uns den Auftrag zu unserer Dienstleistung, durch einen erfolgreichen Zahlungsabschluss oder durch die Bestätigung eines Angebots, das Sie auf Anfrage erhalten.

2. SCHRITT

Upload

Nach der Beauftragung erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen darüber, welche Unterlagen und Daten wir von Ihnen zur Erstellung der Abrechnung benötigen. Diese können Sie uns entweder über einen Link, der sich ebenfalls in der E-Mail befindet, oder direkt per E-Mail übermitteln.

3. SCHRITT

Erstellung

Nach dem Eingang der benötigten Unterlagen, wird Ihre Abrechnung schnellstmöglich erstellt.

4. SCHRITT

Versand

Nach der Fertigstellung erhalten Sie Ihre Abrechnung als PDF-Dokument per E-Mail oder auch per Post.

preise

Der Preis gilt pro Abrechnung und pro Einheit - klar, fair und nachvollziehbar

Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern

69€

inkl. MwSt.

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zur Umlage der Betriebskosten auf den Mieter

Erstellung transparenter Abrechnungen

Auf Wunsch ist zusätzlich die Erstellung der Heizkostenabrechnung möglich

Jetzt beauftragen

Für Wohnungen innerhalb einer WEG

69€

inkl. MwSt.

Für Eigentümer innerhalb einer bestehenden Wohnungseigentümer-gemeinschaft

Geeignet für Besitzer von Sondereigentum an Wohnungen oder Häusern

Alle umlagefähigen Kosten werden auf den Mieter verteilt

Jetzt beauftragen

Für Einliegerwohnungen

99€

inkl. MwSt.

Für Eigentümer mit einer Einliegerwohnung im eigenen Haus

Separate, meist zugängliche Wohneinheit im Haus des Eigentümers

Alle umlagefähigen Kosten werden auf den Mieter umgelegt und Heizkosten werden abgerechnet

Jetzt beauftragen

Heizkostenabrechnung

Auf Anfrage

rechtskonforme Abrechnung nach HKVO

CO2-Kostenaufteilung

transparente Verbrauchsabrechnung

Jetzt kontaktieren

Bei Interesse an einer Heizkostenabrechnung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Nach dem Eingang Ihrer Anfrage übersenden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

benefits

Essenzielle Punkte für Sie

E / 1

Zeitersparnis

Sie sparen wertvolle Zeit, da wir den gesamten Erstellungsprozess übernehmen.

E / 2

Steuerrechtliche Konformität

Wir übernehmen den Ausweis der Lohnkosten gemäß § 35a EStG.

E / 3

Vertrauen

Eine unabhängige Abrechnungserstellung erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber den Mietern.

E / 4

Individualität

Individuelle Abrechnungen für Ihre Bedürfnisse.

E / 5

Rechtssicherheit

Abrechnung gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, um Streitigkeiten zu vermeiden.

E / 6

Effiziente Bearbeitung

Dank modernster Software und bewährter Prozesse garantieren wir eine schnelle und fehlerfreie Abrechnung.

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kontakt

Teilen Sie uns Ihre Wünsche zur Abrechnung mit

Bitte wählen Sie die von Ihnen gewünschten Dienstleistungen aus.

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faq

Antworten auf Ihre Fragen

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Unterlagen und Daten, die wir für die Erstellung Ihrer Abrechnung benötigen, können Sie bereits im Vorfeld auf unserer Website in Form von Checklisten einsehen. So erhalten Sie einen ersten Überblick darüber, was wir zur Bearbeitung benötigen. Sobald Sie uns beauftragt haben, senden wir Ihnen zusätzlich eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen, darin finden Sie noch einmal genau aufgelistet, welche Unterlagen und Angaben wir konkret von Ihnen brauchen.

Wie erhalte ich die Abrechnung?

Nach Fertigstellung erhalten Sie Ihre Abrechnung bequem per E-Mail im PDF-Format. Auf Wunsch senden wir Ihnen oder Ihrem Mieter die Abrechnung auch gerne per Post zu, dieser Service ist mit einem Aufpreis verbunden.

Wie sicher sind meine Daten?

Ihre Daten werden durch modernste Sicherheitsmaßnahmen geschützt und vertraulich behandelt. Wir setzen auf verschlüsselte Übertragungen und speichern Informationen in gesicherten Systemen, um höchste Datenschutzstandards zu gewährleisten.

Was passiert, wenn ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin?

Sollten Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden sein und einen Abrechnungsfehler feststellen, wird dieser umgehend korrigiert.

Bis wann muss mein Mieter seine Betriebskostenabrechnung erhalten?

Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Beispiel: Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2024, muss die Abrechnung spätestens bis zum 31.12.2025 beim Mieter eingehen.Wird diese Frist versäumt, dürfen Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Vermieter ist an der fristgerechten Abrechnung ohne eigenes Verschulden gehindert.

Passen Sie die Vorauszahlung der Betriebskosten automatisch an?

Wir übernehmen die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung Ihrer Mieter.

Welche Objekte rechnen Sie ab?

Wir erstellen Abrechnungen für verschiedene Objektarten. Dazu gehören Mietshäuser, Sondereigentumswohnungen (Wohnungen/Häuser innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft) und Einliegerwohnungen.

Ist die Umlage der Heiz- und Wasserkosten inklusive?

Ja, die Umlage der Heiz- und Wasserkosten ist in jedem Fall Bestandteil unserer Abrechnung und wird automatisch mit berücksichtigt. Falls Sie darüber hinaus wünschen, dass wir für Sie eine separate Heizkostenabrechnung erstellen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, wir informieren Sie dann über das weitere Vorgehen.

Welche Nebenkosten darf ich umlegen?

Gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen bestimmte Betriebskosten auf die Mieterinnen umgelegt werden. Zu den umlagefähigen Kosten gehören unter anderem die Heizkosten und die Kosten für die Warmwasseraufbereitung, die Wasserversorgung, die Müllabfuhr sowie die Straßenreinigung. Auch die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung und die Kosten für den Hausmeisterdienst sind umlagefähig. Ebenso können die Kosten für den Aufzug, die Beleuchtung der gemeinschaftlichen Räume und die Pflege und Reinigung des Treppenhauses auf die Mieterinnen umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurde.

Muss ich Sie jedes Jahr neu für die Abrechnungen beauftragen?

Ja, Sie müssen uns bei entsprechendem Bedarf jedes Jahr neu beauftragen, damit wir die Abrechnungen für Sie erstellen können.